Gesetzliche Krankenkassen / Kostenerstattungsverfahren:
Ich betreibe eine Privatpraxis, deshalb kann ich gesetzlich Versicherte ausschließlich über das Kostenerstattungsverfahren (nach § 13,3 SGB V) oder als Selbstbezahlende behandeln.
Sollte das Kostenerstattungsverfahren für Sie in Frage kommen, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse nach den Vorgaben und benötigten Unterlagen für die Antragstellung, bei der ich Sie natürlich gerne unterstütze.
Weitere Informationen rund um das Thema Kostenerstattung finden Sie hier:
https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/
https://kassenwatch.de/hinweise-fuer-patientinnen
Selbstzahlende:
Sollten Sie sich dafür entscheiden, die Kosten für die Therapie selbst zu tragen entfallen weitere Formalitäten und es kann sofort mit der Behandlung begonnen werden. Es werden keine Informationen über Ihre psychotherapeutische Behandlung bei Ihrer Krankenkasse hinterlegt, was von Bedeutung sein kann, sollten Sie eine Verbeamtung, einen Wechsel in die GKV oder den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung beabsichtigen.
Die Abrechnung erfolgt nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychologen (GOP).
Private Krankenversicherung und Beihilfe:
Generell werden die Kosten für eine Psychotherapie von der Beihilfe und den privaten Krankenversicherungen übernommen. Auch hier erfolgt die Abrechnung nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse darüber, in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie übernommen wird, da sich dies je nach gewähltem Tarif unterscheidet.